Allgemeine Geschäftsbedingungen

ISTRA STAR IMMOBILIEN d.o.o.

Vermittler: ISTRA STAR IMMOBILIEN d.o.o.

Sitz: Cesta Lovranska Draga 43, 51415 Lovran, Republik Kroatien

OIB: 03948925074

MBS: 040436637

Eintragungsnummer im Vermittlerregister der HGK: 196/2026

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen und die Art der Geschäftstätigkeit der ISTRA STAR IMMOBILIEN d.o.o. als Vermittler im Immobilienverkehr, die Rechte und Pflichten des Vermittlers und des Auftraggebers, die von der Vermittlung umfassten Tätigkeiten, die Vermittlungsprovision, zusätzliche verbundene Dienstleistungen und Kosten sowie weitere Fragen im Zusammenhang mit der Vermittlung im Immobilienverkehr.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung beim Kauf, Verkauf, Tausch, bei der Miete, Pacht und bei anderen Rechtsgeschäften, deren Gegenstand eine Immobilie ist, entsprechend dem abgeschlossenen Vermittlungsvertrag und den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien.

2. Vermittlungsvertrag

Die Vermittlung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen, für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Vermittlungsvertrages.

Vereinbaren die Vertragsparteien keine Vertragsdauer, gilt der Vermittlungsvertrag als für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen.

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste des Vermittlers mit Angabe von Datum und Jahr, auf deren Grundlage die Vermittlungsprovision vereinbart wurde, ist Bestandteil des Vermittlungsvertrages und wird vom Vermittler und Auftraggeber beziehungsweise von der dritten Person, die Auftraggeber wird, unterzeichnet.

3. Tätigkeiten des Vermittlers

Im Rahmen der regulären Vermittlung führt der Vermittler insbesondere folgende Tätigkeiten aus:

  • Er bemüht sich, eine dritte Person zu finden und mit dem Auftraggeber in Verbindung zu bringen, um Verhandlungen zu führen und ein Rechtsgeschäft abzuschließen.
  • Er informiert den Auftraggeber über den durchschnittlichen Marktpreis vergleichbarer Immobilien.
  • Er beschafft und prüft Unterlagen, mit denen das Eigentum oder ein anderes dingliches Recht an der betreffenden Immobilie nachgewiesen wird.
  • Er überprüft den Zustand der Immobilie und bei Grundstücken deren Nutzungszweck entsprechend den raumordnungsrechtlichen Vorschriften.
  • Er ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Darstellung und Präsentation der Immobilie auf dem Markt.
  • Er bewirbt die Immobilie in geeigneter Weise.
  • Er organisiert und führt Immobilienbesichtigungen entsprechend den Interessen des Auftraggebers und der fachlichen Einschätzung des Vermittlers durch.
  • Er führt die zur Vorbereitung des vermittelten Rechtsgeschäfts erforderlichen Tätigkeiten aus.
  • Er informiert den Auftraggeber über Umstände, die für das beabsichtigte Rechtsgeschäft von Bedeutung sind und die dem Vermittler bekannt sind oder bekannt sein müssen.
  • Er schützt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und behandelt auf schriftliche Anweisung Angaben zur Immobilie und zum Rechtsgeschäft als Geschäftsgeheimnis.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler richtige und vollständige Angaben über die Immobilie und alle für die Durchführung der Vermittlung wesentlichen Umstände zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet:

  • Unterlagen vorzulegen, mit denen er sein Eigentum oder ein anderes dingliches Recht an der Immobilie nachweist.
  • Den Vermittler auf sämtliche eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen der Immobilie hinzuweisen.
  • Sofern vorhanden, die Standortgenehmigung, Baugenehmigung beziehungsweise Nutzungsgenehmigung, Standortinformation sowie andere relevante Unterlagen zur Einsicht vorzulegen.
  • Dem Vermittler und interessierten dritten Personen die Besichtigung der Immobilie zu ermöglichen.
  • Den Vermittler über alle wesentlichen Angaben zur Immobilie einschließlich Beschreibung und Angebotspreis zu informieren.
  • Den Vermittler schriftlich über sämtliche Änderungen im Zusammenhang mit dem vermittelten Rechtsgeschäft, insbesondere über Änderungen der Eigentumsverhältnisse, zu informieren.
  • Die vereinbarte Vermittlungsprovision zu bezahlen.
  • Nur diejenigen zusätzlichen Kosten zu erstatten, die ausdrücklich und gesondert vereinbart wurden.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Verhandlungen aufzunehmen oder ein Rechtsgeschäft mit einer vom Vermittler gefundenen dritten Person abzuschließen.

5. Vermittlungsprovision

Die Höhe der Vermittlungsprovision wird durch den Vermittlungsvertrag und die jeweils gültige Preisliste des Vermittlers bestimmt.

Für die Vermittlung beim Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie beträgt die Standard-Vermittlungsprovision gemäß der gültigen Preisliste der ISTRA STAR IMMOBILIEN d.o.o.:

3 % des vereinbarten Kaufpreises + gesetzliche Mehrwertsteuer (PDV).

Der gesetzliche Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 25 %.

Bei einem Mehrwertsteuersatz von 25 % entspricht eine Vermittlungsprovision von 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer insgesamt 3,75 % des vereinbarten Kaufpreises.

Zur Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet ist die Person, die mit dem Vermittler einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen und darin die Verpflichtung zur Zahlung der Provision übernommen hat.

6. Vermittlung für Verkäufer und Käufer

Der Vermittler kann bei derselben Immobilie sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden und von beiden Parteien eine Vermittlungsprovision erhalten, sofern mit jeder Partei ein gesonderter Vermittlungsvertrag abgeschlossen wurde.

Ist vereinbart, dass beide Parteien eine Vermittlungsprovision zahlen, darf der Gesamtbetrag der von beiden Auftraggebern für dieselbe Immobilie erhobenen Vermittlungsprovision den in der jeweils gültigen Preisliste des Vermittlers festgelegten Höchstbetrag der Vermittlungsprovision nicht überschreiten.

Gemäß der gültigen Preisliste der ISTRA STAR IMMOBILIEN d.o.o. beträgt die maximale Gesamtprovision für dieselbe Immobilie 6 % des vereinbarten Kaufpreises + Mehrwertsteuer (PDV).

Hat der Vermittler für dieselbe Immobilie mit zwei Auftraggebern jeweils einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, wurde jedoch vereinbart, dass nur eine Partei die Vermittlungsprovision bezahlt, darf dieser Partei höchstens die Hälfte des in der jeweils gültigen Preisliste festgelegten Höchstbetrags der Vermittlungsprovision berechnet werden.

Vor Abschluss des Vermittlungsvertrages informiert der Vermittler die Vertragsparteien schriftlich über die Höhe der jeweiligen Vermittlungsprovisionen und deren Gesamtbetrag.

7. Dritte Personen und Immobilienbesichtigungen

Der Vermittler darf von einer dritten Person, die im Rechtsgeschäft die Stellung eines Käufers, Mieters oder eines anderen Erwerbers einnimmt, keine Vermittlungsprovision verlangen, wenn diese Person mit dem Vermittler keinen gesonderten Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat.

Die Besichtigung einer Immobilie darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass zuvor ein Vermittlungsvertrag unterzeichnet wird.

Bei einer Besichtigung kann eine Besichtigungsbestätigung unterzeichnet werden, mit der der Vermittler beziehungsweise der Immobilienagent gegenüber dem Auftraggeber nachweist, dass die Immobilie einer dritten Person gezeigt wurde.

Die Besichtigungsbestätigung ist kein Vermittlungsvertrag und begründet für sich allein keine Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision.

8. Anspruch auf Vermittlungsprovision und Fälligkeit

Der Vermittler erwirbt den Anspruch auf die Vermittlungsprovision nach Abschluss des Vertrages, für den er vermittelt hat, sofern im Vermittlungsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Provisionsanspruch bereits mit Abschluss eines Vorvertrages entsteht.

Der Vermittler verlangt weder eine teilweise noch eine vollständige Vorauszahlung der Vermittlungsprovision vor Abschluss des vermittelten Vertrages beziehungsweise Vorvertrages, sofern ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Provisionsanspruch mit Abschluss des Vorvertrages entsteht.

9. Zusätzliche verbundene Dienstleistungen und Kosten

Die Vermittlungsprovision umfasst die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten regulären Vermittlungstätigkeiten.

Zusätzliche Dienstleistungen und Tätigkeiten, die nicht von der regulären Vermittlung umfasst sind, dürfen nur berechnet werden, wenn sie zuvor gesondert mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.

Kosten für zusätzliche Dienstleistungen werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten beziehungsweise in der zuvor schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbarten Höhe berechnet.

Für jede derartige zusätzliche Dienstleistung werden vor ihrer Ausführung die Art und Beschreibung der Dienstleistung, die Höhe der Kosten beziehungsweise die Art ihrer Berechnung sowie die zur Kostentragung verpflichtete Person festgelegt.

Kosten und Gebühren dritter Personen, beispielsweise von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsdolmetschern, Geodäten und anderen externen Fachleuten, sind nicht in der regulären Vermittlungsprovision enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Beendigung des Vermittlungsvertrages

Der Vermittlungsvertrag endet mit Ablauf des Zeitraums, für den er abgeschlossen wurde, sofern innerhalb dieses Zeitraums das Rechtsgeschäft, für das vermittelt wurde, nicht abgeschlossen wurde, oder durch Kündigung einer der Vertragsparteien.

Nach Beendigung des Vertrages ist der Auftraggeber nur zur Erstattung derjenigen Kosten verpflichtet, für die ausdrücklich vereinbart wurde, dass er diese gesondert trägt.

Schließt der Auftraggeber nach Beendigung des Vermittlungsvertrages ein Rechtsgeschäft ab, das eine unmittelbare Folge der Tätigkeit des Vermittlers vor Beendigung des Vertrages ist, hat der Vermittler Anspruch auf die volle vereinbarte Vermittlungsprovision, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11. Exklusive Vermittlung

Eine exklusive Vermittlung besteht nur, wenn sie ausdrücklich im Vermittlungsvertrag vereinbart wurde.

Beim Abschluss eines Vertrages über eine exklusive Vermittlung weist der Vermittler den Auftraggeber auf die rechtlichen Wirkungen und Folgen einer solchen Vereinbarung hin.

12. Untervermittlung

Der Vermittler kann den Vermittlungsvertrag nur dann auf einen anderen Vermittler übertragen, wenn diese Möglichkeit zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart wurde.

In diesem Fall bleibt der Auftraggeber ausschließlich mit dem Vermittler in einem Vertragsverhältnis, mit dem er den Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Der Vermittler stellt dem Auftraggeber eine schriftliche Liste der Vermittler zur Verfügung, auf die der Vertrag übertragen wurde.

13. Schutz personenbezogener Daten und Vertraulichkeit

Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und seiner Datenschutzerklärung.

Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Vermittlungsvertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und für andere zulässige Zwecke im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Vermittlers verwendet.

Auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers behandelt der Vermittler Angaben zur Immobilie und zum Rechtsgeschäft, für das er vermittelt, als Geschäftsgeheimnis, sofern deren Offenlegung nicht zur Durchführung der vereinbarten Vermittlung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vermittlungsverträge findet das Recht der Republik Kroatien Anwendung.

Die Vertragsparteien bemühen sich, etwaige Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.

Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, bestimmt sich die Zuständigkeit nach den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien.

15. Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind an einer sichtbaren und zugänglichen Stelle am Sitz der ISTRA STAR IMMOBILIEN d.o.o. verfügbar und können zusätzlich auf der Internetseite des Vermittlers veröffentlicht werden.

Der Vermittler ist verpflichtet, seine Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuüben.

Zum System der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört die jeweils gültige Preisliste des Vermittlers, in der die Vermittlungsprovisionen und deren Höchstbeträge entsprechend den gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 19.09.2026.

ISTRA STAR IMMOBILIEN d.o.o.

Cesta Lovranska Draga 43

51415 Lovran, Republik Kroatien

OIB: 03948925074

Vermittlerregister der HGK: 196/2026

 

Rechtsgrundlage: Gesetz über die Vermittlung im Immobilienverkehr (Zakon o posredovanju u prometu nekretnina), Narodne novine 69/2026.

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